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Krankenfahrdienst

Kostenübernahme

Wer fährt kostenfrei?

Viele Fahrten werden vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen — auch ohne, dass Sie sich um den Papierkram kümmern müssen. Hier ein Überblick.

So funktioniert die Kostenübernahme

So funktioniert die Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Krankenfahrten unter bestimmten Bedingungen. Welche das sind, regelt §60 SGB V und die Krankentransport-Richtlinie. In den meisten Fällen genügt eine ärztliche Verordnung (Muster 4). Wir helfen Ihnen, das richtig auszufüllen.

Diese Personen fahren in der Regel kostenfrei

Pflegegrad 3, 4 oder 5

Bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung ist die Übernahme regulär möglich.

Merkzeichen aG, H oder Bl

Außergewöhnliche Gehbehinderung (aG), Hilflosigkeit (H), Blindheit (Bl).

Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie

Übernahme mit vorheriger Genehmigung möglich.

Stationäre Krankenhausaufenthalte

Hin- und Rückfahrt bei stationärer Behandlung.

Was Sie tun müssen

  1. 1

    Verordnung holen

    Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt eine Verordnung der Krankenbeförderung (Muster 4) ausstellen.

  2. 2

    Bei uns melden

    Rufen Sie an oder buchen Sie online — wir prüfen alles und richten alles ein.

  3. 3

    Wir kümmern uns um den Rest

    Wir reichen die Verordnung mit Ihrer Unterschrift bei der Kasse ein. Sie zahlen nichts.

Hinweis: Es kann eine gesetzliche Zuzahlung von 10% (mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt) anfallen. Wer von der Zuzahlung befreit ist, muss nichts zahlen.

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